Der ApoChannel® Kodex
Richtlinien für Beiträge von Pharmaunternehmen

Welche Ziele verfolgt marpinion® mit dem ApoChannel®?

Für unsere Teilnehmer

  • Durch die regelmäßige Teilnahme am ApoChannel® wird das Apothekenpersonal seine Kunden besser und effektiver beraten sowie gezielter Erst- und Zusatzempfehlungen aussprechen.
  • Infolgedessen wird sich der OTC-Umsatz der teilnehmenden Apotheken im Vergleich zu Nichtteilnehmern positiver entwickeln.
  • Damit leistet marpinion® einen Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Apotheken.

Für unsere Partner aus der Pharmaindustrie

  • Durch die Ausstrahlung von Beitragsreihen im ApoChannel® steigern unsere Partner Absatz und Marktanteil ihrer Produkte nachhaltig. Dabei erzielen sie mittelfristig einen positiven ROI.
  • Darüber hinaus ermöglicht der Erkenntnisgewinn aus den Befragungen unseren Partnern,
    die Vermarktung ihrer Produkte zu optimieren.
  • In diesem Zusammenhang gewährleistet marpinion®, dass die ApoChannel®-Teilnehmer den pharmazeutischen Fachkreisen angehören und in einer öffentlichen Apotheke tätig sind.

Der ApoChannel® Kodex

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Eine wesentliche Voraussetzung für den langfristigen gemeinsamen Erfolg ist die dauerhafte Akzeptanz des ApoChannel®-Programms von Seiten des teilnehmenden Apotheken-Personals.

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Um diese zu gewährleisten, produziert marpinion® zum einen ein unabhängiges redaktionelles Programm, das ein breites Spektrum an Themen, die für den Apothekenalltag von Relevanz sind, abdeckt.

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Zum anderen ist es wichtig, dass auch die Beitragsreihen unserer Pharma-Partner für die Teilnehmer einen Nutzen generieren. Sie sollen vom Apothekenpersonal weniger als vordergründige Werbung, sondern vielmehr als hilfreiche Unterstützung zur Steigerung der Beratungssicherheit wahrgenommen werden.

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Der ApoChannel® Kodex gibt die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit unseren Partnern aus der Pharmaindustrie vor.

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Der ApoChannel® Kodex regelt, für welche Produktgruppen eine Schaltung von Beiträgen im ApoChannel® möglich ist und welche Bedingungen diese Beiträge erfüllen müssen, damit sie an die Apothekenteilnehmer ausgestrahlt werden können.

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Die Einhaltung des ApoChannel® Kodex wird durch das pharmazeutische Fachpersonal von marpinion® überprüft und durch das Projektmanagement dokumentiert.

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Der ApoChannel® Kodex gibt die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit unseren Partnern aus der Pharmaindustrie vor.

Allgemeine Richtlinien

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Die im ApoChannel® veröffentlichten Beiträge und Aussagen dürfen keine negativen Auswirkungen für Apothekenkunden (Patienten) nach sich ziehen oder bewusst in Kauf nehmen.

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Aussagen zu Präparaten jeglicher Art sind ausschließlich auf Basis des HWG und UWG zulässig. Werbliche Aussagen zu verschreibungspflichtigen Präparaten dürfen ausschließlich an die Fachkreise nach HWG getätigt werden.

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Produktnennungen oder Einblendungen sind in redaktionellen Beiträgen sowie in produktneutralen Wissensbeiträgen von Pharmakunden generell nicht zulässig. In Letzteren ist lediglich ein Verweis auf kommende produktbezogene Beiträge – unter Nennung des entsprechenden Produkts – möglich.

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Das redaktionelle Programm ist inhaltlich unabhängig und wird ausschließlich von der ApoChannel®-Redaktion verantwortet.

Produktgruppen im ApoChannel® und Rahmenbedingungen

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Für folgende Produktgruppen können Beiträge auf dem ApoChannel® platziert werden: Arzneimittel (Human-/Tierarzneimittel), Medizinprodukte, Hilfsmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten), Dermokosmetika.

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Präparate ohne Wirksamkeitsnachweis gelten als wissenschaftlich umstritten. Das pharmazeutische Fachpersonal von marpinion® prüft in diesen Fällen die vorliegenden Daten auf Methodik und Aussagekraft. marpinion® behält sich vor, über die Eignung der gewünschten Beitragsinhalte für eine Ausstrahlung auf dem ApoChannel® zu entscheiden.

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Im ApoChannel® werden grundsätzlich keine Beiträge zu Präparaten bzw. Zubereitungen ohne Wirksamkeitsnachweis zu schwerwiegenden, insbesondere chronischen Erkrankungen veröffentlicht. Dazu gehören alle Erkrankungen, die auf der Liste der 80 Erkrankungen für den Morbi-RSA 1) stehen.

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Visuelle oder verbale Angaben und Empfehlungen zum Einsatz von Präparaten außerhalb der von nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete (bezogen auf Indikationen sowie Patientengruppen) sind grundsätzlich nicht zulässig (Off-Label-Use).

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Aussagen zu klinischen Studien müssen die Fragestellung, die Methodik und den Evidenzgrad der Studie korrekt widergeben.

Referentenaussagen in ApoChannel®-Beiträgen

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Referentenaussagen spiegeln generell den Stand der Erkenntnisse der Wissenschaft zu einem konkreten Thema oder einer Fragestellung zu einem bestimmten Zeitpunkt wider. Diese Ausführungen müssen in Bezug auf die Zielgruppe nachvollziehbar, überzeugend und fachlich korrekt sein. Irreführende Aussagen nach HWG und UWG sind unzulässig.

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Aussagen zu klinischen Studien müssen die Fragestellung, die Methodik und den Evidenzgrad der Studie korrekt wiedergeben.

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Aussagen oder Empfehlungen zum Einsatz von Präparaten außerhalb der von nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete (bezogen auf Indikationen sowie Patientengruppen) sind nicht zulässig (Off-Label-Use).

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(Fach)ärztinnen und (Fach)ärzte sollten sich auch in produktbezogenen Beiträgen neutral und sachlich äußern. In ihren Ausführungen sollten sie ausschließlich über Wirkstoffe und Indikationen sprechen.

Darstellung von Beratungsszenen

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Die Abgabe von Präparaten ohne adäquate Beratung und die Empfehlung von Präparaten außerhalb der zugelassenen bzw. registrierten Anwendungsgebiete leiten zu fehlerhaftem Verhalten an und dürfen daher nicht dargestellt werden.

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Dargestellte Beratungssequenzen in Apotheken müssen leitliniengerecht sein (ABDA).

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Sie müssen im Einklang mit „§20 ApBetrO Information und Beratung“ stehen. Die Verpflichtung zur Beratung umfasst insbesondere folgende Punkte:

  • Bei der Abgabe von Arzneimitteln hat das pharmazeutische Personal dem Kunden die zur sachgerechten Anwendung erforderlichen Informationen zu geben.
  • Die Informationspflicht umfasst auch eventuelle Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen, die sich aus dem dargestellten Beratungsgespräch ergeben.
  • Im Falle der Selbstmedikation ist zudem festzustellen, ob das gewünschte Arzneimittel zur Anwendung bei der vorgesehenen Person geeignet erscheint oder in welchen Fällen anzuraten ist, gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.